Die Zeiten haben sich geändert. Die Insel ist reicher geworden, und was die Reserve an ausländischen Währungen anbetrifft, liegt Taiwan weltweit an zweiter Stelle. Die Menschen können freier über ihr Einkommen verfügen, was ihre Klagen über die Preise von Büchern unglaubwürdig erscheinen läßt. Die Regierung hat dem inländischen Wohlstand und der internationalen Verantwortung, die sie hat, Rechnung getragen und damit begonnen, gegen die Hersteller von Raubdrucken scharf vorzugehen.
Aber Fortschritte hierbei zeichnen sich erst sehr langsam ab, da alte Gewohnheiten schwer auszumerzen sind. Es gibt auch andere Probleme in diesem Zusammenhang: Wenn Gesetze respektiert werden sollen, muß zunächst bestimmt werden, wie sie zu interpretieren sind und wie ihre Einhaltung überprüft werden kann. Bei Verhandlungen hierüber mit den USA und anderen Nationen sind harte Auseinandersetzungen an der Tagesordnung.
Langfristig werden aber die Vorzüge eines gut entwickelten Systems zum Schutz des Copyrights die akuten Nachteile, unter denen Verleger und andere im Druckgewerbe zu leiden haben, überwiegen. Es wird auch der Republik China den Rücken stärken, wenn sie sich bei anderen Nationen über Raubkopien von auf Taiwan angefertigten Produkten beschwert. Dies ist auch aus dem folgenden Beitrag ersichtlich.
In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Verleger in Taiwan ausländische und inländische Produkte herausgegeben, ohne dazu berechtigt zu sein. Zur Freude der Verbraucher, aber zum Kummer der Autoren der Originale, überschwemmten billige Raubkopien von Büchern, Kassetten, Schallplatten und Computerprogrammen den örtlichen Markt. Auch wenn die Verleger in der Republik China sich ungewollt international einen Ruf als Raubdrucker erworben hatten, sind sie jetzt mehr als früher bereit, sich zu ändern.
Es können nicht ewig Verstöße gegen das Copyright ungeahndet fortgesetzt werden, und die Regierung der Republik China hat in den letzten Jahren wesentliche Schritte unternommen, um die Situation zu verändern. Ein Gerichtsverfahren im September 1988 bildete einen der Höhepunkte dieser Bemühungen: Die Strafkammer des Taipeier Bezirksgerichts verurteilte das Tan Ching Verlagshaus, weil es unbefugt eine chinesischsprachige Ausgabe der 10 Bände und 15 Millionen Wörter umfassenden "Concise Encyclopedia Britannica" herausgegeben hatte.
Tan Ching mußte ein Bußgeld zahlen und die Ware wurde konfisziert. Das Urteil wurde vom Vorsitzenden und Geschäftsführer der "Britannica", Robert P. Gwinn, gelobt: "Wir betrachten das Urteil des Gerichts als fair und angemessen. Es steht in Einklang mit dem Freundschaftsabkommen für Handel und Schiffahrt, das zwischen den USA und der Republik China besteht."
Da die Republik China weltweit als großer Exporteur, ihre Kaufkraft als enorm und die Bevölkerung als relativ gebildet gilt, hat gerade ihre Reputation als Veröffentlicher unautorisierter Ausgaben zu unerfreulichen Konfrontationen geführt, vor allem in den letzten Jahren, in denen Produkte "Made in Taiwan" erfolgreich mit den Produkten anderer Länder konkurrierten.
Eigentlich ist das Copyright-Gesetz der Republik China bereits mehr als 50 Jahre alt. In den ersten Jahrzehnten seines Bestehens waren sich jedoch nur wenige seiner Existenz oder gar seiner Notwendigkeit bewußt. In hochentwickelten Ländern wurden solche Gesetze schnell formuliert, gerade als entscheidende Durchbrüche auf dem Gebiet der Drucktechnologie erzielt wurden. Neue Probleme entstanden durch Video- und Musikkassetten und Fernsehen, für die schnell Lösungen zu finden waren, und viele westliche Nationen rührten sich schnell, um die Rechte von Autoren und Erfindern zu schützen.
Es ist jedoch ungerecht, der Republik China vorzuwerfen, sie habe sich bis vor kurzem nie um den Schutz des Urheberrechts gekümmert. Bereits im Jahre 1898, als Jahr des Wu-Hsu Staatsstreichs (戊戌政變) bekannt, hatten chinesische Intellektuelle nach einem solchen gerufen. Im Jahr 1910 verkündete die Manchu-Regierung das Copyright-Gesetz, und fünf Jahre später setzten die herrschenden Warlords ein anderes in Kraft. Das gegenwärtig gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 1938 und wurde seitdem viermal revidiert. Zur Fertigstellung der jüngsten Revision wurden 10 Jahre benötigt. Im Jahr 1985 war sie abgeschlossen. Das Gesetz der Republik China ist jedoch fällig für eine weitere Veränderung.
Eine der wesentlichsten Veränderungen, die 1985 vorgenommen wurde, war, daß den Autoren bereits bei Fertigstellung des Werkes und nicht erst bei dessen Anmeldung Urheberrechtsschutz zuteil wurde. Gegenwärtig bemühen sich mehr Autoren eilig um formelle Registration ihrer Produkte, als zu Zeiten vor der Revision. Wang Chuan-lu (王全祿), geschäftsführender Sekretär des Komitees für Urheberrechtschutz des Innenministeriums und Vertreter der Republik China bei den Copyright-Gesprächen mit den USA, meint, die Leute würden mehr darauf achten, ihre Werke zu schützen, da der Vorgang der rechtlich-formellen Registration vereinfachtet worden sei.
"Es sind keine Untersuchungen der Arbeiten der Bewerber mehr notwendig, und diese Vereinfachung spart Zeit und Geld", sagt er. "Jetzt dauert es nur zwei Wochen, bis der Anmeldungsprozeß abgeschlossen ist, wohingegen es früher mehrere Monate oder sogar Jahre dauerte. Nur bei Computerprogrammen und Entwürfen von Ingenieuren braucht man noch etwas länger für den Registrationsprozeß. Auch die Anmeldegebühr ist niedriger als früher und liegt nur noch zwischen 20 US$ und 120 US$. Die Anmeldung des Werkes hilft auch dem Kläger bei Prozessen gegen die Überschreitung des Urheberrechtsgesetzes oder schlicht bei der Festnahme der Raubdrucker. All diese Faktoren haben dazu beigetragen, das Interesse an der Registration zu beleben."
Mehr als 200 Polizeistationen in der Republik China verfügen über spezielle Einheiten, die sich mit der Ermittlung gegen Raubdrucker beschäftigen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden bis Oktober 1988 von diesen Einheiten 5 402 Fälle bearbeitet; 455 484 Raubdrucke wurden sichergestellt. Und doch gibt es nach wie vor Beschwerden darüber, daß bislang nur an der Spitze des Eisbergs gekratzt werde.
"Gegen Verletzungen des Urheberrechts kann nur vorgegangen werden, wenn eine Klage eingereicht wird", sagt Wang. "Es bedarf Informationen und Beweise derjenigen, die das Copyright beanspruchen. Wenn die Besitzer des Copyrights jedoch nicht klagen, wenn ihre Rechte verletzt werden, ist das Gesetz freilich nicht viel mehr wert als das Papier, auf dem es steht."
In Artikel 17 des Copyright-Gesetzes wird für den Schutz ausländischer Werke zur Bedingung gemacht, daß diese erstmals in der Republik China erschienen sind oder ein ähnliches Werk aus der Republik China in dem Heimatland des Antragsstellers ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist. Vereinbarungen dieser Art bestehen bislang zwischen der Republik China und den USA, Großbritannien und Spanien. Amerikanische Staatsbürger genießen, ebenso wie die chinesischen, Urheberschutz, sobald ihr Werk fertiggestellt ist, haben bislang jedoch keine Rechte bezüglich der Übersetzungen. Die gegenwärtigen Bestimmungen sind in dem Freundschaftsabkommen über Handel und Schiffahrt, das zwischen den USA und der Republik China besteht, enthalten und somit seit 1948 in Kraft. "Die Republik China", so Wang, "ist das einzige Land, das eine formelle Registration ausländischer Werke als Bedingung für den Schutz ihres Copyrights hat."
Verstöße gegen das Copyright-Gesetz werden jetzt strenger geahndet. Die Höhe der Entschädigungen liegt inzwischen beim 500fachen des Einzelhandelspreises des widerrechtlich nachgedruckten Werkes. Darüber hinaus muß jeder, der professionell Raubdrucke herstellt, verkauft, least oder ausstellt mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Zu geschützten Werken zählen auch Computerprogramme - sie gehören inzwischen zu den Produkten, bei denen Raubkopien besonders weit verbreitet sind.
Artikel 20 des Gesetzes sieht vor, daß für die Aufführung oder Produktion aller musikalischen Werke eine Lizenz benötigt wird, und Yang Chung-sen (楊崇森), Professor an der Juristischen Fakultät der Nationalen Chung Hsing Universität und Direktor der Abteilung für Fortbildung im Erziehungsministerium, meint, die Gesetzgeber sollten sich beeilen, auch chinesische und ausländische literarische Werke in dieses System miteinzubeziehen. Nach seiner Ansicht könnte auch das Gesetz für ortsansässige Autoren verbessert werden.
"Eines der Probleme ist, daß die Verträge zwischen Autoren und Verlegern von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen ungleich sind", so Wang. "Das Gesetz ist für die Autoren ungünstig formuliert, so daß dies deren Protest hervorruft. Autoren wollen, daß das Gesetz bei der nächsten Revision feiner auf ihre Bedürfnisse abgestimmt wird."
Bei musikalischen Werken steht man vor besonderen Problemen. Das Informationsamt der Regierung hat verfügt, daß in Fernsehen und Rundfunk Übersetzungen ausländischer Lieder nur nach ausdrücklicher Genehmigung gesendet werden dürfen. Diese Bestimmung ist seit 1986 in Kraft. Die drei Fernsehsender der Republik China versprachen, für gesendete Musik Copyrightgebühren zu zahlen. Es existiert jedoch in Taiwan keine Stelle, die, dem Gerichtshof für Copyright-Tantiemen in den USA vergleichbar, solche Gebühren einsammeln und verwalten könnte. Von Seiten der Behörden wie auch Autoren und Komponisten hofft man, bald entsprechende Stellen einrichten zu können.
Yu Ying-fu (尤英夫), Rechtsanwalt und Professor an dem Seminar für Massenkommunikation an der Fu Jen Universität, meint, die Angaben in Artikel 21 des Gesetzes würfen Probleme auf: "Es ist vorgesehen, daß die Eigner des Copyrights und die Benutzer musikalischer Werke gemeinsam eine Gesellschaft gründen dürfen. Die Interessen der beiden Parteien stehen jedoch nicht selten im Widerspruch zueinander. Das ist, als ob man Arbeitskräfte und Management einer Firma auffordert, gemeinsam eine Organisation zu gründen."
Um das Gesetz zu verbessern und auf den internationalen Standard anzuheben, hat das Copyright-Komitee des Innenministeriums einige Gelehrte damit beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten. Der geschäftsführende Sekretär des Komitees hat verkündet, eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema werde stattfinden, sobald die USA und die Republik China eine Übereinkunft getroffen hätten.
Bis vor kurzem konnten weder die Regierungen der Länder, in denen das Übel des Raubdrucks grassiert, noch die Regierungen der Länder der Geschädigten effektiv gegen die Übeltäter vorgehen. Es gab deren einfach zu viele. Während es ein oder zwei Dekaden dauerte, bis ein Gesetz revidiert und in Kraft gesetzt war, wurden alle Maßnahmen in der Praxis so lange hinausgeschoben, bis sie völlig irrelevant geworden waren. In den achtziger Jahren haben sich allerdings in den Industrienationen - Großbritannien und den USA allen voran - hochentwickelte Anti-Raubdruck-Organisationen gebildet.
Einige dieser Organisationen treiben zur Zeit bestimmte Projekte zum Kampf gegen Raubdrucke voran, so zum Beispiel die Zusammenschlüsse amerikanischer und britischer Verleger in der Association of American Publishers (APP) und British Publishers association (BPA).
Es existiert eine Vielfalt internationaler Organisationen, wie zum Beispiel die Berne Convention, die Universal Copyright Convention, die World Intellectual Property Organization (WIPO) und die International Publishers Association (IPA). Um die Kosten für erzieherische und kulturelle Materialien niedrig zu halten, ist die Republik China solchen internationalen Copyright-Organisationen nie beigetreten. Die Organisationen jedoch fordern die Republik China immer wieder auf, zu handeln und drohen mit Wirtschaftssanktionen. Die meisten Entwicklungsländer stehen vor dem gleichen Problem und bemühen sich den Aufforderungen möglichst schnell nachzukommen.
Seit 1980 werden Handelsgespräche zwischen der Republik China und den USA geführt, mit dem Ziel, die Ungerechtigkeiten bei den Problemen des Urheberschutzrechts auszugleichen. Gestützt auf das Urheberschutzgesetz der USA, die Universal Copyright Convention (UCC) und die Berner Konvention, fertigten die USA im Oktober 1987 einen Entwurf für ein beiderseitiges Abkommen an. Man stieß jedoch auf einige Haken und so mußten die Verhandlungen unterbrochen und im Januar 1989 wieder aufgenommen werden.
Es gab sieben Streitpunkte: Die Definition der Person, die geschützt werden müsse, die geschützten Kategorien von Werken, die näheren Umstände dieses Schutzes, die exklusiven Übersetzungsrechte, der Schutz von Werken, deren Veröffentlichung vor dem Inkrafttreten des Abkommens lag, das eigentliche Datum des Inkrafttretens selbst und die gerechte Anwendung des Abkommens. Das schwierigste Kapitel scheint bislang das der Übersetzungsrechte zu sein.
Besonders Übersetzungen ausländischer Druckwerke finden in Taiwan reißenden Absatz. Neue Regelungen zur Vergabe der Übersetzungsaufträge sind vorgesehen.
Übersetzungen erfreuen sich in Taiwan großer Beliebtheit, auch wenn deren Qualität nur zu oft zu wünschen übrig läßt. In einigen Fällen, sind bis zu zwanzig verschiedene Übersetzungen desselben Werkes auf dem Markt. Die USA möchten, daß von seiten der Republik China genauere und umfassendere Vorkehrungen zum Schutz vor unautorisierten Übersetzungen getroffen werden. Aber in Taiwan sind Verleger nicht immer willens, sich Übersetzungsrechte zu sichern, bevor sie etwas herausgeben. Die meisten könnten es sich leisten, und die Lizenz kann sich als Vorteil erweisen, da autorisierte Übersetzungen auch exportiert werden können. Dennoch will die örtliche Verlagsindustrie vor allem Flexibilität und so wenig Beschränkungen wie möglich.
Artikel 6 des jüngsten Gesetzesentwurfs bestimmt, daß "Autoren das Exklusivrecht haben, Übersetzungen ihrer Werke anzufertigen oder andere damit zu beauftragen, solange die Originale selbst urheberrechtlich geschützt sind." Verleger in Taiwan fürchten jedoch, daß nicht alle Autoren in jedem Fall das Recht wahrnehmen werden, ihre Werke übersetzen zu lassen, oder daß die Eigner des Urheberrechts astronomische Summen für die Gewährung der Übersetzungsrechte verlangen werden. Um diese Befürchtungen zu zerstreuen, wurde dem Gesetzesartikel ein Appendix angefügt, nach dem auch die Republik China das Übersetzungsrecht in Gestalt einer obligatorischen Lizenz vergeben kann.
"Diese obligatorische Lizenz zu beantragen ist jedoch kompliziert und sehr langwierig", beklagt sich Yang. In Japan gibt es eine ähnliche Regelung, bislang ist aber nur eine einzige solche Lizenz vergeben worden. Die Bedingungen für ihre Erteilung sind so streng, daß nur sehr wenige Verleger den Anforderungen entsprechen. Im Appendix wird auch festgelegt, daß die Republik China nach Ablauf von zehn Jahren das Recht verliert, diese Lizenzen zu vergeben, und außerdem dürfen alle Lizenzen nur zu Lehr- und Forschungszwecken vergeben werden. Darüber hinaus kann die Lizenz nur innerhalb der ersten einundzwanzig Monate nach der Veröffentlichung vergeben werden. Ein solcher Appendix findet sich in dem Abkommfm zwischen den USA und Südkorea nicht.
Yang protestiert auch deshalb, weil die Republik China Zugang zu importiertem Informationsmaterial von akademischer, künstlerischer und technologischer Bedeutung für ihr wirtschaftliches Wachstum benötigt. Er glaubt, das System der obligatorischen Lizenz wäre eher zu akzeptieren, beruhte sie auf Gegenseitigkeit.
Der Schutz von Werken, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes veröffentlicht wurden, ist ein weiterer wunder Punkt. Hsiao Hsiung-lin (蕭雄淋), Dozent an der juristischen Fakultät der Nationalen Chung Hsing Universität, meint, daß man von dem Abkommen zwischen den USA und Südkorea lernen kann. "Südkorea trat der Universal Copyright Convention (UCC) im September 1987 bei und revidierte Gesetze dahingehend, Amerikanern Übersetzungsrechte zu geben", erklärt er. "Südkorea stimmte jedoch nicht zu, vorher veröffentlichte Werke ebenfalls unter Schutz zu stellen. Ihr Copyright-Gesetz bestimmt, daß ausländische Eigner von Copyrights zwar über Übersetzungsrechte den Vereinbarungen, die sie unterschrieben haben, entsprechend verfügen, daß aber vor dem Inkrafttreten des Vertrages erschienene Werke hiervon nicht betroffen sind."
Wenn die Rechtslage für die Übersetzungen amerikanischer Werke geklärt ist, werden die Preise für Übersetzungen in Taiwan erst einmal in die Höhe gehen, insbesondere dann, wenn andere Länder dem Beispiel der USA folgen. Resultat wird sein, daß die großen Verleger den Markt dominieren. Aber die Republik China befreit sich, begleitet vom Applaus ausländischer Autoren, mit großen Schritten von ihrem Ruf als Land der Raubdrucker. Verleger zahlen jetzt ihre Copyrightgebüren, obwohl sich so ihre Unkosten vergrößen.
Einer 1984 von dem Internationalen Handelskomitee der USA durchgeführten Untersuchung zufolge stand die Republik China an erster Stelle auf der Liste, der "Länder, die Eigentumsrechte nicht ausreichend schützen". Fünf Jahre später hat sie diesen unerwünschten Ruf noch immer - und mit ihr Hongkong, das chinesische Festland, Südkorea, Japan und Kanada. Aber die Republik China stellt ihren guten Willen unter Beweis, mit anderen Ländern gegen Raubdrucke vorzugehen, vorausgesetzt, daß die Basis hierfür fair ist. Auf lange Sicht kann so mehr erreicht werden als eine verbesserte Reputation und der Beitritt zu GATT, es kann auf diese Art sogar eine gesunde Umgebung für eine kreative Entwicklung in Taiwan geschaffen werden.
(Deutsch von Rina Goldenberg)